Amtshandlungen

In besonderen, biografisch bedeutsamen Situationen – etwa bei der Geburt eines Kindes, bei der Hochzeit oder beim Tod eines Angehörigen – suchen Menschen nach Begleitung, nach Sinngebung und nach dem Zuspruch des Segens Gottes.
Für solche Situationen des Übergangs gibt es in der Kirche besondere gottesdienstliche Handlungen, die sogenannten Kasualien oder Amtshandlungen.

In der evangelischen Kirche sind dies die Taufe (zu ihr gehört das Patenamt ), die Konfirmation , die Trauung und die Bestattung . Auch die Ordination und Einführung einer Pastorin oder eines Pastors sind Amtshandlungen für diesen besonderen Personenkreis.

Amtshandlungen sind öffentliche Gottesdienste und werden von Pastorinnen und Pastoren nach einer vorgegebenen liturgischen Ordnung vollzogen. Daran, und auch an den rechtlichen Regelungen und Konsequenzen der Amtshandlungen, wird deutlich, dass die Geistlichen dabei “von Amts wegen” handeln, d. h. im Auftrag der Gesamtkirche. Dennoch steht bei diesen Gottesdiensten (“Kasualgottesdiensten”) wie bei kaum einem anderen Gottesdienst neben der Verkündigung des Wortes Gottes die individuelle lebensgeschichtliche Situation der Menschen im Mittelpunkt, die diese Amtshandlung gewünscht haben.

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