Vorsitz

Michael Ohm
Vorsitzender des Kirchengemeinderates
kgr-vorsitz[at]trinitatis-kiel.de

Pastorin Inga von Gehren
Stellvertr. Vorsitzende des Kirchengemeinderates
i.vongehren[at]trinitatis-kiel.de

Ausschüsse des Kirchengemeinderates (jeweilige Vorsitzende sind unterstrichen)

Beschlüsse des Kirchengemeinderates

Beschluss 1/23
Der Kirchengemeinderat wählt in geheimer Wahl Michael Ohm zu seinem Vorsitzenden.
12 JA  0 NEIN 0 Enthaltungen/Ö
Hr. Ohm nimmt die Wahl an und übernimmt die Sitzungsleitung.

Beschluss 2/23
Der Kirchengemeinderat wählt in geheimer Wahl Pastorin Inga von Gehren zu seiner stellvertretenden Vorsitzenden.
12 JA  0 NEIN 0 Enthaltungen/Ö
 Pastorin von Gehren nimmt die Wahl an.

Beschluss 4/23
Der Kirchengemeinderat beschließt, die Maria-Magdalenen-Kirche im Rahmen der „offenen Kirche“ erst zur Karwoche 2023 wieder zu öffnen. Bei Wiedereröffnung sollen die verfügbaren Kerzen im öffentlich zugänglichen Kirchraum minimiert werden.
Einstimmig/Ö

Beschluss 5/23
Der Kirchengemeinderat erteilt Frau Joana Weimar-Frehse die Berechtigung selbstständig einen Konfirmationsgottesdienst vorzubereiten und zu feiern sowie die Konfirmationshandlung durchzuführen.
Einstimmig/Ö

Beschluss 6/23
Gem. § 39 der KGO beschließt der Kirchengemeinderat folgende Ausschüsse und beruft folgende Mitglieder des KGR in diese Ausschüsse:
Ausschuss für Finanzen und Immobilien: Michaela Herbst, Annika Klüver, Michael Ohm
Ausschuss für Personalangelegenheiten: Anke Flechsig, Inga von Gehren, Michael Ohm
Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit: Inga von Gehren, Cornelia Möller, Christine Schulze-Ziebarth
Ausschuss für Gottesdienst und Musik: Georg Alexy, Dr. Katja Bethke-Prange, Anke Flechsig. Inga von Gehren, Christine Schulze-Ziebarth
Ausschuss für Gemeindepädagogik: Dr. Katja Bethke-Prange, Reiner Jordt, Cornelia Möller, Christiane Veit
Ausschuss für Bauangelegenheiten: Michaela Herbst, Dr. Wolfgang Lau, Annika Klüver, Krischan Thomsen
Ausschuss für Verwaltung und Recht: Georg Alexy, Inga von Gehren, Michael Ohm, Krischan Thomsen
Ausschuss für Gemeindeentwicklung: Anke Flechsig, Reiner Jordt, Christine Schulze-Ziebarth, Christiane Veit
Einstimmig/Ö

Beschluss 7/23
Im Hinblick auf den § 39 (2) der KGO beschließt der Kirchengemeinderat, dass die Ausschüsse des KGR den Vorsitz eigenständig bestimmen können.
Einstimmig/Ö

Beschluss 8/23
Der Kirchengemeinderat beruft folgende weitere Personen in die Ausschüsse:
In den Ausschuss für Gottesdienst und Musik: Arne Cardell, Christian Steltner, Andrea Piening-Beese, Alexander Meyer-Alber
In den Ausschuss für Öffentlichkeitarbeit: Jens Schröder, Mareike Ahnemann
In den Ausschuss für Gemeindepädagogik: Birgit Schmidt, Petra Bernecker, Joana Weimar Frehse
Einstimmig/Ö

Beschluss 10/23
Der KGR beschließt die Geschäftsordnung in der vorliegenden Form mit den o.a. Änderungen.
Einstimmig/Ö

Beschluss 11/23
Der KGR spricht sich für eine dauerhafte Mitarbeit beim „Runden Tisch gegen Rassismus und Faschismus Elmschenhagen“ aus. Diese Mitarbeit umfasst auch das Bereitstellen von Räumlichkeiten für evtl. Veranstaltungen des „Runden Tisches“. 
Einstimmig/Ö

Beschluss 14/23
Der KGR nominiert folgende Personen als Vorschläge des KGR zur Wahl der KK-Synode Altholstein im September 2023:
-Eva Bernstein
-Michael Ohm
-Jens Schröder
Einstimmig/Ö

Beschluss 15/23
Der KGR beschließt, die vorgestellte Alternative III (Umbau des Untergeschosses im Gemeindezentrum MM mit Einzug einer Mauer und Schaffung eines Durchbruches zum WC der Kita) in erster Priorität zu verfolgen. Der KGR beauftragt den Bauausschuss für diese Alternative eine Kostenschätzung einzuholen. Auf Basis dieser Kostenschätzung sowie des Umfangs der finanziellen Beteiligung der staatlichen Stellen an den notwendigen Umbaumaßnahmen soll dann eine Entscheidung getroffen werden.
Einstimmig/Ö

Beschluss 16/23
Der KGR beschließt für die Heizperiode 2023/2024 die Festlegung eines „Beheizungszeitraums“, welcher den Zeitraum vom 26. November 2023 (Ewigkeitssonntag) bis zum 6. Januar 2024 umfasst. In diesem Zeitraum können die Kirchen der Gemeinde jeweils bis max. 16 Grad Celsius beheizt werden. Die Regelung der Beheizung erfolgt im Hinblick auf die stattfindenden Gottesdienste bzw. anderer Veranstaltungen und in enger Abstimmung mit dem Küster/Hausmeister.
Vor und nach dem genannten „Beheizungszeitraum“ erfolgt eine Beheizung der Kirchen nicht bzw. nur bis zu einer solchen Gradzahl, dass in der Kirche befindliche Orgeln keinen Schaden nehmen.
Der Arbeitskreis „Ökofaire Gemeinde“ wird beauftragt, die Möglichkeit des Einsatzes von beheizbaren Kissen in den Kirchen zu prüfen und dem KGR vorzustellen.
Einstimmig/Ö

Beschluss 19/23
Der KGR beschließt, den Fahrdienst zu den zentralen Gottesdiensten in der Gemeinde ab August dieses Jahres einzustellen. Fahrdienste zu besonderen Veranstaltungen (z.B. Tauffest, große Gottesdienste) bleiben weiterhin möglich, werden jedoch im Einzelfall beschlossen und organisiert. Der Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit wird gebeten, diese Entscheidung in den Medien der Gemeinde zu kommunizieren.
Einstimmig mit einer Enthaltung/Ö

Beschluss 21/23
Der Kirchengemeinderat beschließt die Erneuerung der Regenwasserleitungen der Stephanuskirche und des Pastorates Allgäuer Straße incl. Anschluss an das
bestehende Entwässerungssystem der Stadt. Die dadurch entstehenden Kosten von ca. 51.000 € sind der Baurücklage zu entnehmen.

Einstimmig

Beschluss 22/23
Der Kirchengemeinderat beschließt, ein Wasserauffangbecken in diese Maßnahmen zu integrieren. Die zusätzlichen Kosten von ca. 5000. € werden der
Baur
ücklage entnommen.

4 JA, 6 NEIN, 2 ENTHALTUNGEN

Beschluss 23/23
Der Kirchengemeinderat beschließt, den Heizkörper im Badezimmer des Pastorates Im Dorfe 3 zu erneuern. Die Arbeiten werden von Firma Petersen ausgeführt. Die Kosten belaufen sich gemäß Kostenvoranschlag auf 1163,45 €.
Finanzierung. Das Geld wird dem Sachkonto 71221 Bauunterhaltung der Kostenstelle 823002 (Pastorat Im Dorfe 5) entnommen.
11 JA, 0 NEIN, 1 ENTHALTUNG

Beschluss 24/23
Der Kirchengemeinderat beschließt grundsätzlich einen hydraulischen Abgleich für die Gebäude Im Dorfe 1, 3, 5, 5a) und 5b) von der Firma Petersen
durchführen zu lassen. Vor Auftragserteilung sollen jedoch staatliche und kirchliche Zuschüsse für diese Maßnahme geprüft und bei Möglichkeit
bean
tragt werden.

Einstimmig

Beschluss 25/23
Der Kirchengemeinderat beschließt folgende Erhöhungen des Mietzinses in Punkt IIc. der „Regelungen für die Nutzung von Räumlichkeiten der Trinitatis-
gemeinde zu Kiel“:

I. EUR 250,00 pro Tag für die Nutzung eines Kirchenraumes mit angrenzenden Räumlichkeiten, ausgenommen die Sakristei.

II. . . .

III. EUR 150,00 pro Tag für die Nutzung eines Gemeindesaals.

IV. EUR 100,00 pro Tag für die Nutzung eines sonstigen Raumes in einem Gemeindehaus.

11 JA, 1 NEIN, 0 ENTHALTUNGEN