Vorsitz

Michael Ohm
Vorsitzender des Kirchengemeinderats
kgr-vorsitz[at]trinitatis-kiel.de

Pastorin Inga von Gehren
Stellvertr. Vorsitzende des Kirchengemeinderats
i.vongehren[at]trinitatis-kiel.de
Mitglieder des Kirchengemeinderates
Michaela Herbst
Michaela Herbst
Michael Ohm
Georg Alexy
Georg Alexy
Michael Ohm
Christiane Schmidt
Detlev Zieboll
Inga von Gehren
Georg Alexy
Anke Flechsig*
Dr. Wolfgang Lau
Michaela Herbst
Alexander Meyer-Alber
Christian Steltner
Reiner Jordt*
Cornelia Möller
Joana Weimar-Frehse
Birgit Schmidt
Cornelia Möller*
Inga von Gehren
Jens Schröder
Personal:
Beschlüsse des Kirchengemeinderates
01/21-Weitere Öffnung der Gemeinde
Der Kirchengemeinderat beschließt die Gottesdienste aufgrund der steigenden Infektionszahlen durch die Coronapandemie und der daraus resultierenden allgemeinen gesundheitlichen Gefährdungslage für den Zeitraum 17. Januar 2021 bis einschließlich 31. Januar2021 abzusagen.
02/21- Weitere Öffnung der Gemeinde
Der Kirchengemeinderat beschließt, die Planung für Alternativangebote dem Ausschuss für Gottesdienst-und Musik zu übergeben.
03/21-Haushaltsplanung 2021
Der Kirchengemeinderat beschließt den Haushalt nach § 16 HhFG in Verbindung mit § 21 Nr. 9 und § 65 Kirchengemeindeordnung (KGO): Haushaltsbeschluss mit den Bestimmungen zur Haushaltsführung. Der Haushalt 2021 enthält im Ergebnisplan folgende Ergebnisse: Defizit vor Rücklagenbewegung in Höhe von: -25.400,00 Euro Bilanzergebnis nach Rücklagenbewegungen: -33.500,00 Euro Der anliegende Investition-u. Finanzierungsplan wird beschlossen. Der anliegende Stellenplan wird beschlossen. Der Kirchengemeinderat bescheinigt, dass der Haushaltsplan entsprechend der geltenden Vorschriften alle im Haushaltsjahr: • Zu erwartende Erträge und Aufwendungen • Investitionen und deren Finanzierung • Darlehnsaufnahmen • Und Verpflichtungsermächtigungen enthält.
05/21-Weitere Öffnung der Gemeinde/Hygienekonzept
Der Kirchengemeinderat beschließt, den im Beschluss 01/21 festgelegten Zeitraum bis einschließlich 14. Februar 2021 zu verlängern.
06/21-Weitere Öffnung der Gemeinde/Hygienekonzept
Der Kirchengemeinderat beauftragt dem Ausschuss für Gottesdienst und Musik ein Konzept für das Wiederaufnehmen von Präsenzgottesdiensten zu entwickeln sowie Überlegungen für das Feiern von Gottesdiensten zu Ostern anzustellen. Hierbei sollten verschiedene Szenarien der gesundheitlichen Gefährdungslage zu Grunde gelegt werden. Grundlage für dieses Konzept sollte der aktuelle „Beschluss des Kirchengemeinderates vom 12.05.2020 mit den letzten Änderungen vom 4. November 2020 zur Durchführung von Gottesdiensten und Veranstaltungen von kirchlichen Gruppen und Kreisen in den Kirchen und Gemeinderäumen der Ev.-luth. Trinitatisgemeinde während der geltenden Einschränkungen im Rahmen der Corona-Schutzmaßnahmen“ sein. Der Kirchengemeinderat bittet den Ausschuss ein solches Konzept bis zum 16. Februar 2021 dem Kirchengemeinderat zur Abstimmung vorzulegen.
07/21-Weitere Öffnung der Gemeinde/Hygienekonzept
Der Kirchengemeinderat bildet eine Arbeitsgruppe und beauftragt diese die Zeitpunkte der Umsetzung der im Konzept benannten Einzelschritte der Wiederöffnung festzulegen. Die Arbeitsgruppe informiert den Kirchengemeinderat jeweils zeitnah über die beschlossenen Maßnahmen. Die Arbeitsgruppe besteht aus fünf Personen. Zu diesen gehören der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Kirchengemeinderates, eine weitere Person aus der Gruppe der Pastores, sowie zwei weitere Personen aus der Gruppe der ehrenamtlichen Kirchengemeinderatsmitglieder.
08/21-Weitere Öffnung der Gemeinde/Hygienekonzept
In die im Beschluss 7/21 benannte Arbeitsgruppe entsendet der Kirchengemeinderat, neben den beiden geborenen Mitgliedern (Vorsitzender des KGR und Stellv. Vorsitzender des KGR) die KGR-Mitglieder Anke Flechsig, Pastorin Inga von Gehren und Michaela Herbst.
09/21-Weitere Öffnung der Gemeinde/Hygienekonzept
Der Kirchengemeinderat beschließt, zu Ostern ein Osterheft in der Machart des zu Weihnachten erstellten Heftes zu erstellen. Das Osterheft soll durch freiwillige Austräger in der Gemeinde verteilt werden. Zudem wird es in den Kirchen und Gemeindehäusern zur Abholung ausgelegt werden. Der Öffentlichkeitsausschuss wird in der kommenden KGR-Sitzung über Kosten und Stückzahl informieren. Im Gemeindebrief soll zur Mithilfe der Verteilung aufgerufen werden.
10/21-Weitere Öffnung der Gemeinde/Hygienekonzept
Der Kirchengemeinderat beschließt, für eine Aktion per Zoom in der Fastenzeit, 100 Sätze des Baukastens „Perlen des Glaubens“ anzuschaffen. Die Kosten belaufen sich auf 8,90€ pro Satz. Die Aktion ist für alle offen und wird durch den Gemeindebrief und die Homepage beworben. Die Kosten sollen durch freiwillige Spenden minimiert werden.
11/21-Weitere Öffnung der Gemeinde/Hygienekonzept
Der Kirchengemeinderat beschließt, den Pastores freizustellen wie und zu welchem Zeitpunkt sie die Konfirmationsgottesdienste für den aktuellen Konfirmandenjahrgang sowie für die noch nicht Konfirmierten des vergangenen Jahrgangs feiern wollen. Die Zeitpunkte der Gottesdienste sollten in Abstimmung mit den Konfirmanden erfolgen.
12/21-Besetzung der Ausschüsse
Der Kirchengemeinderat beruft gemäß § 1 Abs. 3) f. der geltenden Satzung des KGR Michaela Herbst als stimmberechtigtes Mitglied in den Ausschuss für Gottesdienst und Musik.
13/21-Weitere Öffnung der Gemeinde/Hygienekonzept
Das Konzept des Ausschuss für Gottesdienste und Musik, das vom Kirchengemeinderat angenommen wird, sieht wie folgt aus: • Die Durchführung von Präsenzgottesdienten wird bei einem niedrigen Inzidenzwert durchgeführt. Am Dienstag vor dem Sonntags-Gottesdienst wird die Entscheidung getroffen, ob der Gottesdienst durchgeführt wird. Dabei wird neben den reinen Zahlen durch das Steuerungsgremium auch die Gesamtlage berücksichtigt („zahlengestütztes Bauchgefühl“) Sollte ein Gottesdienst abgesagt werden müssen, gibt es kein besonderes Online-Angebot. • Parallel zu den Präsenzgottesdiensten gibt es weiterhin punktuell Online-Angebote, allerdings nicht mehr jeden Sonntag. • Gottesdienste werden mit niedrigen Besucherzahlen gefeiert, die sich an der qm-Zahl, bzw. einem 2-Meter-Abstand in den Kirchen orientiert. Dies sind für Weinberg 21, für Stephanus 34 und für Maria-Magdalenen 36 Personen. • Voranmeldungen für die Gottesdienste werden angenommen, freie Plätze können an Spontan-Besucher vergeben werden. Namen und Kontaktdaten der Besucher werden weiterhin erfasst. • In der Karwoche wird es keine Passionsandachten geben. Es ist ein Projekt „Perlen des Glaubens“ mit Abschluss in der Karwoche geplant. • Zu Ostern wird es ein Osterheft geben • Ostern wird es zu den Präsenzgottesdiensten auch Online-Gottesdienste geben.
15/21-Besetzung der Ausschüsse
Der KGR beschließt gemäß §1, Abs. 3d der Geschäftsordnung die Berufung von Herrn Jens Schröder in den Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit.
16/21-Baumaßnahmen im Gemeindehaus Weinberg
Der Kirchengemeinderat beschließt die Heizungsanlage im Gebäudekomplex Weinberg 1 (Kirche, Kindergarten, Pastorat, Gemeindehaus) aufgrund ihres Alters und ihrer Beschädigung zu erneuern. Mit dem Einbau kann nach Bewilligung durch den Kirchenkreis begonnen werden.
18/2-Nachtrag zu TOP 5, Gottesdienstplan März/April 2021
Der KGR beschließt die mündlich dargestellten Gottesdienste für die Monate März und April 2021 in der vorgestellten Form.
Beschlüsse des Kirchengemeindesrates (KGR) der Trinitatisgemeinde im Jahr 2020
Beschluss 75/20
Der KGR beschließt den Tausch der Kollekte vom 9. Mai 2021 gegen die Kollekte vom 16. Mai 2021. Das Gemeindebüro wird gebeten den entsprechenden Antrag an den Kirchenkreis zu stellen.
Beschluss 69/20
Der Kirchengemeinderat beschließt, auf Grund der aktuellen gesundheitlichen Gefährdungslage, die Senioren-Adventsfeiern in diesem Jahr abzusagen.
Beschluss 68/20
Der Kirchengemeinderat beschließt, auf Grund der aktuellen gesundheitlichen Gefährdungslage, das Angebot „Lebendiger Advent“ in diesem Jahr abzusagen.
Beschluss 67/20
In Bezug auf das Gesamtkonzept der Gottesdienste am 24. Dezember beschließt der KGR: Der Kirchengemeinderat stimmt, dem vom Ausschuss für Gottesdienst und Musik erarbeiteten und vorgelegten Gesamtkonzept für die Gottesdienste am 24. Dezember 2020.
Beschluss 66/20
In Bezug auf die Ausstattung der Weihnachtsgottesdienste beschließt der KGR: Es werden vier Wärme-/Heizmöglichkeiten für die Durchführenden der Gottesdienste angemietet, um diesen ein Aufwärmen während bzw. zwischen den Gottesdiensten zu ermöglichen. Es soll versucht werden Wärme-bzw. Heizmöglichkeiten zu beschaffen, die im Einklang mit der angestrebten verstärkten Umwelt- und Klimaorientierung der Gemeinde stehen. Sind diese nicht beschaffbar, sollen konventionelle Heizstrahler angemietet werden.
Beschluss 64/20 In Bezug auf die Verteilung der Tickets für die Weihnachtsgottesdienste beschließt der KGR Beschlussalternative 2: Tickets werden im Gemeindebüro, bei den Gottesdiensten in der Adventszeit und zusätzlich auch in der Stadtbücherei am Andreas-Hofer-Platz ausgegeben.
Beschluss 65/20
In Bezug auf die Alternativangebote für die Weihnachtsgottesdienste beschließt der KGR Es soll ein GiveAway für Abgewiesene (direkt vor Ort oder auch schon im Vorwege) geben. Dies soll ein Weihnachtsleporello mit Liedern, Geschichten und Gebeten sein für die Andacht zu Hause. Zusätzlich soll es folgende Film-/Onlineprojekte geben:
* Weihnachtsgeschichte als Filmprojekt mit verschiedenen Sprechern.
* Einen Weihnachtsgottesdienst als Downloadmöglichkeit auf der Homepage der Gemeinde und als Aufzeichnung im Offenen Kanal Kiel.
* Eine „Engelsgeschichte“ als Filmobjekt.
Beschluss 60/20
5.1. Veranstaltungen von gemeindlichen Gruppen und Kreisen werden zunächst abgesagt. Treffen von Personen aus jeweils zwei Haushalten innerhalb dieser Gruppen und Kreise bleiben möglich. Die Bestimmungen der geltenden Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein zur Bekämpfung des Coronavirus sind dabei einzuhalten. Der Kirchengemeinderat entscheidet in Abhängigkeit der aktuellen gesundheitlichen Gefährdungslage über den Wiederbeginn dieser Veranstaltungen. Beschluss 61/20
5.2. Die Vermietung von öffentlichen Räumlichkeiten der Gemeinde an Dritte ist bis auf weiters nicht möglich. Der Kirchengemeinderat entscheidet in Abhängigkeit der aktuellen gesundheitlichen Gefährdungslage über den Wiederbeginn dieser Vermietung.
Beschluss 59/20
4.3. Die Nutzung des bereitgestellten Handdesinfektionsmittel ist für Besucher vor Betreten der Kirch- oder anderer Gemeinderäume verpflichtend. Ersatzweise kann ein intensives Waschen der Hände mit Seife erfolgen. Auf den Behältern des Desinfektionsmittels ist deutlich ein Öffnungsdatum notiert.
Beschluss 57/20
Der KGR beschließt, dass der Gottesdienst am 18. November (Buß- und Bettag) in der geplanten Form nicht stattfinden soll.
Beschluss 56/20
Der KGR beschließt, dass die Sonntagsgottesdienste in der Gemeinde im Monat November in der im Gemeindebrief veröffentlichten Form und Umfang stattfinden sollen.